Ärztliche Kinderschutzambulanz

Ärztliche Kinderschutzambulanz

Die Medien konfrontieren uns fast täglich mit dem Thema „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ - es ist ein belastendes und oft mit Unsicherheiten behaftetes Thema.

In allen Bereichen der (haupt- oder ehrenamtlichen) Kinder- und Jugendarbeit trifft man auf misshandelte Kinder und Jugendliche. Bei äußerlich eindeutig sichtbaren Verletzungen mag das Erkennen einer möglichen Misshandlung einfach sein, aber unklare Verletzungszeichen oder psychologische Besonderheiten sind nicht einfach zu erkennen. Manchmal bleibt nur ein “komisches Bauchgefühl“.

Was ist die Aufgabe einer ärztlichen Kinderschutzambulanz?
Seit 2014 ist diese Ambulanz in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen etabliert. Sie bietet für alle Betroffenen ein niederschwelliges Angebot: Hier geht es um Diagnostik, aber auch um die Beratung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch. Je nach Schwere der Verletzung oder des Traumas wird eine ambulante oder stationäre Diagnostik durchgeführt. Die professionelle Betreuung des Kindes gewährleistet ein standardisiertes Vorgehen. Durch ein eng geknüpftes Netzwerk zwischen Klinik, niedergelassenen Kinderärzten, Mitarbeitern des Jugendamtes und den zuständigen Mitarbeitern der Polizei und der Rechtsmedizin werden notwendige Abläufe verkürzt und effektiv umgesetzt.

Wie erkenne ich Misshandlungen / Vernachlässigungen?
Hämatome an untypischen Stellen, Bisswunden, Striemen, Verbrennungen, Knochenbrüche, Vergiftungen können Hinweise für körperliche Misshandlungen sein. 

Sollten solche Merkmale gehäuft auftreten oder sind nicht normal verheilte Verletzungen erkennbar, bedarf es der erhöhten Aufmerksamkeit, insbesondere, wenn die Erziehungsberechtigten die Entstehung der Verletzungen wenig plausibel erklären.

Extreme Unterernährung, ein ungepflegtes Erscheinungsbild des Kindes sowie Verhaltensauffälligkeiten können weitere Hinweise sein, um einen Verdacht auszulösen. Anlass zur Aufmerksamkeit kann auch gegeben sein, wenn der Arzt öfter gewechselt wird - so wird die Feststellung einer Häufung von Verletzungen erschwert. Wegen größerer Anonymität werden bevorzugt Krankenhäuser mit diesen Kindern aufgesucht.

Was mache ich, wenn ich den Verdacht auf Kindesmisshandlung habe?
Das Wichtigste ist, zu bewerten, ob das Kind einer Gefahr ausgesetzt würde, wenn es ohne weitere Überprüfung in die häusliche Gemeinschaft zurückkehrt. Eine solche Überprüfung kann das Jugendamt durchführen. Dabei wird die Behörde mit großer Sorgfalt, aber auch mit besonderer Sensibilität vorgehen. Bei Verdacht auf körperliche Gewalt kann auch eine Anzeige bei der Polizei erforderlich werden.

Zunächst einmal sollte ein Verdacht aber erhärtet werden. Das überfordert viele Berufsgruppen, weil entweder Sachkenntnisse fehlen oder die Gefahr groß ist, dass bei einer unzutreffenden Bewertung ein Vertrauensverlust der Kindseltern droht. Hier hilft die ärztliche Kinderschutzambulanz.

Sprechstunde
Montag bis Freitag13.45 – 15.45 Uhr

24-Stunden-Notfalldienst
Dr. med. Christiane Schmidt-Blecher

Dr. med.
Christiane Schmidt-Blecher
Fachärztin Kinder- und Jugendmedizin
Fachärztin für Kinderchirurgie
Pädiatrische Gastroenterologin
Pädiatrische Ernährungsmedizinerin

Zertifikat Kinderschutzmedizin
Akkreditierung der Kinderschutzambulanz durch die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DG KiM)

Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen
Adenauerallee 30
45894 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 369-7832

Anmeldung zur Sprechstunde
Tel.: 0209 369-333

24-Stunden-Notfalldienst 
Tel.: 0209 369-333



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KTQ-Zertifikat
Auzgezeichnet für Kinder
Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen, Adenauerallee 30, 45894 Gelsenkirchen, Tel.: 0209 5902 - 0, Fax: 0209 5902 - 591