Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen ein – es gibt keine strafwürdigen Handlungen

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Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen eingestellt. Sie sah keinen Einlass, weiter gegen die Klinik wegen möglicher Freiheitsentziehung und Gewalt zu ermitteln. In dem Film sei nichts zu sehen, was als Straftat zu werten wäre, so die Ermittlungsbehörde. Diese Auffassung bestätigte auch das NRW-Gesundheitsministerium. Die Bezirksregierung Münster hatte die Klinik zuvor bei einer unangemeldeten Kontrolle überprüft und keine Rechtsverstöße erkennen können. „Alle Vorwürfe sind substanzlos“, so Klinikgeschäftsführer Werner Neugebauer.

„Die Anzeige war ohne Substanz und völlig ungerechtfertigt. Es ist keinerlei strafwürdige Handlung erkennbar. Unsere Klinik arbeitet völlig gewaltfrei und auf der Basis von anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien“, sagt Werner Neugebauer, Geschäftsführer der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen, und ist mehr als zufrieden mit dieser Entscheidung der Behörden. „Die Anzeigen unsere therapeutische Arbeit skandalisiert. Viele Kritiker polemisieren und sind an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert. Der Skandal und die Profilierung sind ihr Ziel, der Dokumentarfilm ist für sie nur Mittel zum Zweck“, so Neugebauer. In den vergangenen Wochen hat die Klinik und vor allem das engagierte Team der Psychosomatik Unterstützung und Zuspruch von denen erfahren, die in der öffentlichen Diskussion kaum zu Wort kamen: die Familien, die in Gelsenkirchen Hilfe in einer Krisensituation bekamen - „die vielen positiven Reaktionen haben uns bestärkt“.




Sabine Ziegler
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